1.Geltungsbereich der AGB
1.1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung des Appartements zur Beherbergung, sowie aller weiteren für den Gast (Mieter) erbrachten Leistungen durch Fischers Fritze Appartement & Meer, Neue Grünhainer Str. 3f in 08315 Lauter-Bernsbach in der Villa Minna im Appartement Fischers Fritze, Poststrasse 4 in 18586 Ostseebad Göhren. (nachfolgend Vermieter genannt).
1.2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher extra schriftlich vereinbart wurde.
1.3. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters nach § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB.
2. Vertragspartner, Vertragsabschluss, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Vertragsverpflichtungen.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Vermieters,durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes durch den Gast und der Zahlung des Mietpreises bzw .der vereinbarten Anzahlung.
2.3. Die Vertragsparteien vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Gastes eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einen Monat nach dem Tag, an dem der Aufenthalt nach dem Vertrag enden sollte.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises ist binnen 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt bis 5 Tage vor Anreise auf unser Konto . Davon abweichende Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen.
3.5. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Entgeltberechnung mitgebracht werden.
3.6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Vermieter aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Appartement Fischers Fritze
4.1. Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht so, ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht für Rücktritte, die der Gast nicht zu verantworten hat.(z.B. höhere Gewalt)
4.2. Kann der Gast nicht anreisen, weil er kurzfristig erkrankt ist, ist der Vermieter berechtigt eine Entschädigung für den Rücktritt geltend zu machen, sofern kein Ersatzmieter gefunden wird. Der Mieter zahlt nur für die Nächte, die nicht wieder neu belegt werden können, maximal 80% des Reisepreises. Auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro berechnet.
4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5. Rücktritt durch den Vermieter
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Der Vermieter ist berechtigt außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten: bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Anreise und Abreise
6.1. Das gebuchte Appartement steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
6.2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Bei der verspäteten Räumung bis 14.00 Uhr können 50% vom vollen Übernachtungspreis berechnet werden und ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Vermieters
7.1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Wird dem Mieter ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
8. Umbuchungen
8.1. Auf Ihren Wunsch nimmt der Gastgeber, soweit durchführbar, vor Beginn der unter Punkt 4 genannten Fristen eine Umbuchung vor. Dafür wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 Euro/Person erhoben. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
9.2. Gerichtsstand ist Chemnitz.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand : Juli 2013